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Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebshelfer (BG-Kurs)

Erste Hilfe im Betrieb Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Nach §10 Arbeitsschutzgesetz muss in jedem Betrieb eine ausreichende Anzahl ausgebildeter betrieblicher Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die genaue Anzahl der erforderlichen betrieblichen Ersthelfer für Ihren Betrieb erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.

Sie möchten Ihre betrieblichen Ersthelfer fachgemäß in Erste Hilfe ausbilden lassen? Wir sind gerne für Sie da und übernehmen die Ausbildung! Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage per Mail an kurse@drk-st-johann.de und wir setzen uns dann mit Ihnen zur weiteren Organisation in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!